Willkommen bei der Initiative Zukunftsbildung (IZB). Wir sind eine gemeinnützige Organisation mit einem klaren Ziel: Alle Kinder in Deutschland haben Zugang zu guter Bildung in Kita, Hort und Grundschule. Wir erproben neue Wege. ...
Die Stelle ist im Rahmen einer Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung befristet. Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII fördert die Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt mittels präventiver sowie intervenierender Angebote dazu bei, schulische und soziale Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Stellenprofil Das sind Ihre Tätigkeiten Beratung und Einzelfallarbeit mit Schüler:innen Projekt- und Gruppenarbeit Offene Angebote Beratung und Begleitung von Eltern Krisenintervention Kooperation mit Schulleitung und Lehrerkollegium Kooperation mit dem weiterführenden Hilfesystem sowie außerschulischen Institutionen Wir wünschen uns Hochschulabschluss und staatliche Anerkennung im Bereich Sozialpädagogik/Sozialarbeit Erfahrungen in der Schulsozialarbeit bzw.der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule Kontakt- und Teamfähigkeit sowie ein hohes Maß an Empathie, Engagement und Belastbarkeit Identifikation mit dem christlichen Selbstverständnis des Trägers Darauf können Sie sich freuen eine vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe am Ort Schule fachliche Anleitung und strukturelle Einbindung in das Team Schulsozialarbeit mit viel Erfahrung im Arbeitsgebiet und Angeboten zu kollegialer Unterstützung, Supervision und Fortbildung eine attraktive Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas inkl.Jahressonderzahlung und einer betrieblichen Altersvorsorge Jahresurlaub von 30 Tagen im Kalenderjahr, 2 Regenerationstage und vieles mehr Weitere Angaben Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an bewerbung@caritas-leipzig.de Für Fragen steht Ihnen Annika Plettig, Leiterin Team Schulsozialarbeit, unter (0341) 963 61-52 und a.plettig@caritas-leipzig.de gerne zur Verfügung. ...
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind: - Befähigung für ein Lehramt oder - Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.- Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs.2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder - Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach, - zweijährige Lehrtätigkeit, - bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik, - Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung. Von Vorteil sind: - überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, - ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, - umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, - Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule, - Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. ...
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind: - Befähigung für ein Lehramt oder - Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.- Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs.2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder - Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach, - zweijährige Lehrtätigkeit, - bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik, - Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung. Von Vorteil sind: - überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, - ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, - umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, - Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule, - Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. ...
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind: - Befähigung für ein Lehramt oder - Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.- Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs.2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder - Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach, - zweijährige Lehrtätigkeit, - bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik, - Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung. Von Vorteil sind: - überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, - ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, - umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, - Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule, - Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. ...
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind: - Befähigung für ein Lehramt oder - Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.- Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs.2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder - Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach, - zweijährige Lehrtätigkeit, - bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik, - Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung. Von Vorteil sind: - überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, - ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, - umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, - Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. ...
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind: - Befähigung für ein Lehramt oder - Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.- Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs.2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder - Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach, - zweijährige Lehrtätigkeit, - bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik, - Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung. Von Vorteil sind: - überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, - ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, - umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, - Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. ...
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind: - Befähigung für ein Lehramt oder - Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.- Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs.2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder - Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach, - zweijährige Lehrtätigkeit, - bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik, - Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung. Von Vorteil sind: - überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, - ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, - umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, - Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule, - Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. ...
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind: - Befähigung für ein Lehramt oder - Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.- Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs.2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder - Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach, - zweijährige Lehrtätigkeit, - bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik, - Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung. Von Vorteil sind: - überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, - ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, - umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, - Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule, - Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. ...
Fachberaterinnen und Fachberater üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde aus. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrerinnen und Lehrer, wirken bei der Lehrkräftefortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit. Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere: die Beratung der Schulaufsichtsbehörden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten, die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung der inklusiven Beschulung in der Schulart, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne, die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lehrplänen und Arbeitsmaterialien, die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Lernstandserhebungen an Schulen, die Beratung und Unterstützung der Schulen zu Fragen der sonderpädagogischen Förderung, die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen sowie die Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen. ...
Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit. Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere: die Beratung der Schulaufsichtsbehörden, der Lehrkräfte und der Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten, die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung des Faches Deutsch und der Schulart, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne, die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lehrplänen und Arbeitsmaterialien, die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Lernstandserhebungen an Schulen, die Beratung und Unterstützung der Schulen zu Fragen der sonderpädagogischen Förderung, die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen sowie die Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert: eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw.Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen/Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Abschluss als Lehrer für untere Klassen oder Abschluss der Qualifizierung gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 der Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung, das Unterrichtsfach Deutsch im ausgebildeten Fächerkanon sowie eine mehrjährige Tätigkeit an einer Grundschule. ...
Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit. Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere: die Beratung der Schulaufsichtsbehörden, der Lehrkräfte und der Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten, die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung des Faches Kunst und der Schulart, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne, die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lehrplänen und Arbeitsmaterialien, die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Lernstandserhebungen an Schulen, die Beratung und Unterstützung der Schulen zu Fragen der sonderpädagogischen Förderung, die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen sowie die Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert: eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw.Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen/Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Abschluss als Lehrer für untere Klassen oder Abschluss der Qualifizierung gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 der Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung, das Unterrichtsfach Kunst im ausgebildeten Fächerkanon sowie eine mehrjährige Tätigkeit an einer Grundschule. Die jeweils geforderte fachliche, berufliche oder sonderpädagogische Zuordnung muss durch den Qualifizierungsabschluss bzw.die Lehrbefähigung abgedeckt sein. Wir erwarten: fundierte und anwendungsbereite Kenntnisse zu Anspruch, Struktur und Organisation der sächsischen Grundschule, überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten in der jeweiligen Fachwissenschaft sowie in der Fachdidaktik und -methodik, ausgeprägtes Lehrplanverständnis, ausgeprägte Befähigung zur objektiven Einschätzung und Beschreibung von Fachkompetenz und Leistung anderer Lehrkräfte sowie zur Erstellung von Analysen und Konzepten zu fachspezifischen Angelegenheiten, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Beratung, Koordination und Kommunikation sowie ausgeprägte Kooperationsfähigkeit und souveränes Auftreten mit überdurchschnittlicher Belastbarkeit, Innovationsfähigkeit sowie Durchsetzungs- und Organisationsvermögen ...
Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit. Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere: die Beratung der Schulaufsichtsbehörden, der Lehrkräfte und der Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten, die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung des Faches Mathematik und der Schulart, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne, die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lehrplänen und Arbeitsmaterialien, die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Lernstandserhebungen an Schulen, die Beratung und Unterstützung der Schulen zu Fragen der sonderpädagogischen Förderung, die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen sowie die Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert: eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw.Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen/Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Abschluss als Lehrer für untere Klassen oder Abschluss der Qualifizierung gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 der Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung, das Unterrichtsfach Mathematik im ausgebildeten Fächerkanon sowie eine mehrjährige Tätigkeit an einer Grundschule. ...
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen stehen. Fachberaterinnen und Fachberater üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde aus. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrerinnen und Lehrer, wirken bei der Lehrkräftefortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit. ...